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Zoll stoppt illegalen Handel mit bedrohten Tieren und Pflanzen

03. März 2026

Zoll deckt massenhaften Handel mit geschützten Arten auf

Augsburg/Schwaben — Der Zoll trägt entscheidend zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten bei. Durch systematische Kontrollen in Flughäfen, im Postverkehr und im Warenverkehr werden immer wieder geschützte Exemplare und daraus hergestellte Produkte sichergestellt. Viele Funde resultieren aus privaten Mitbringseln von Urlaubern, ein wachsender Anteil aus Onlinebestellungen im Postverkehr.

Zwischen 2022 und 2024 zog der Zoll insgesamt rund 150 000 geschützte Tiere, Pflanzen oder daraus gefertigte Waren aus dem Verkehr. Im Schnitt finden die Zöllnerinnen und Zöllner etwa 1 200 Treffer pro Jahr. Etwa 60 Prozent der Fälle gelangen über Flughäfen ins Land, der Anteil des Postverkehrs steigt in Folge des Onlinehandels kontinuierlich und macht mittlerweile etwa ein Drittel der Aufgriffe aus.

Hintergrund und Gefährdung

Der illegale Handel mit geschützten Arten ist längst kein Randphänomen mehr. Neben unwissenden Urlaubern hat sich der internationale gewerbliche Handel zu einem lukrativen Geschäft entwickelt, das das Aussterben einzelner Arten weiter vorantreibt. Zum Schutz der biologischen Vielfalt existiert seit mehr als fünf Jahrzehnten das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES, dem heute 184 Staaten angehören. Ziel ist es, gefährdete Arten vor dezimierendem Handel zu bewahren und die Einfuhr- und Ausfuhrbedingungen verbindlich zu regeln.

Wie der Zoll vorgeht

  • Kontrollen an Flughäfen, in See- und Landhäfen sowie im Post- und Warenverkehr
  • Beschlagnahmung von Tieren, Pflanzen und Produkten bei fehlenden Einfuhrpapieren
  • Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Umwelt- und Polizeibehörden

Viele Verstöße beruhen auf Unwissenheit oder Unachtsamkeit. Souvenirs wie geschnitzte Tierfiguren, Schmuck aus Meeresmuscheln oder Pflanzenprodukte können aus geschützten Arten stammen und unterliegen daher strengen Regelungen. Die Zollkontrollen sollen nicht nur Straftaten unterbinden, sondern auch sensibilisieren und Verbraucherinnen und Verbraucher informieren.

Einladung zum Tag der offenen Tür

Das Hauptzollamt Augsburg lädt am 18. Juli 2026 zum Tag der offenen Tür ein. Bei der Veranstaltung am Zollamt Göggingen können sich Interessierte von 12:30 bis 16:00 Uhr einen Eindruck von der Arbeit des Zolls verschaffen und gezielt Fragen zu Artenschutzkontrollen stellen. Die Beamtinnen und Beamten geben Einblicke in die Abläufe und erläutern, worauf Reisende und Händler achten sollten.

Die Maßnahmen des Zolls sind Teil eines umfassenden Schutzes der Artenvielfalt. Nur durch Kontrolle, Aufklärung und internationale Zusammenarbeit lässt sich der illegale Handel eindämmen und bedrohten Tieren und Pflanzen eine realistische Überlebenschance erhalten.

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